Frankierzone

National:
Bei der Nutzung von Frankierungen beim nationalen Versand darf die Frankierzone gestaltet werden, wenn es einen verkürzten Frankiervermerk oder eine DV-Freimachung gibt. Dann kann die komplette Fläche der Frankierzone farbig oder grafisch gestaltet werden. Freistehende Grafiken (beispielsweise Logos oder Störer) sind möglich, dürfen jedoch nicht in viereckiger Form dargestellt oder mit einem viereckigem Rahmen versehen werden. (Quelle: Deutsche Post)

Achtung: Wenn der verkürzte Frankiervermerk im Adressfenster steht, darf die Frankierzone gestaltet werden.

Schweiz:
Die Frankierzone darf nicht bedruckt werden.